ALLGEMEINE INFORMATIONSVERTRAGSBEDINGUNGEN
Informationsvertrag zwischen:
Ihnen (fortan: Informationsbesteller)
und
SalesMarketers (Informationssteller) (https://salesmarketers.de/impressum)
Genderhinweis
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
Präambel
Die Mission von den SalesMarketers ist es, Unternehmen, Einzelunternehmern und Personen allgemein die Informationen zu verschaffen, um endlich Online Marketing effektiv machen zu können. Bzw. sich ein eigenes Online Business aufbauen können. Daher bieten die SalesMarketers Unternehmen, Einzelunternehmern und Personen allgemein an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Die SalesMarketers betreiben Webseiten, die Informationen in unterschiedlichsten Medien bereithält. Neben der gewerblichen Veräußerung von Inhalte, Produkten und Online Schulungen (Webinaren), verfügen die SalesMarketers auch über Inhalte (Content jeder Art), die die SalesMarketers kostenfrei anbietet. Grundlage der regelmäßigen Versorgung mit diesen Informationen und Content ist der Informationsvertrag. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die SalesMarketers gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Informationen, Weiterbildungs- und Schulungsinhalten zu versorgen. Dieser Informationsservice ist für den Informationsbesteller unentgeltlich. Der Informationsbesteller kann den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden.
§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten des Informationslieferant
(1) Gegenstand des Vertrages ist es, dass der Informationslieferant den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: Produktupdates, neue Produkte, Anwendung von Produkten des Informationslieferanten und verwandten Produkten Dritter, Unternehmertum, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, Marketing, Vertrieb, Zeitmanagement, Digitalisierung, Automatisierung, Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, Startups und Unternehmensgründung, verwandte und vergleichbare Themen, Seminare und Webinare des Informationslieferanten, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter. (2) Der Informationslieferant ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist der Informationslieferant, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. (3) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden, besteht nicht. (4) Ferner schuldet der Informationslieferant auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung vom Internet-Marketing-Club abfordert.
§ 3 Datenverarbeitung
Mit der Zustimmung dieses Informationsvertrages, bestätigt der Informationsbesteller, die Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung durch Klick-Tipp und Quentn (die Email-Anbieter vom Informationssteller SalesMarketers), Datenschutzerklärung von SalesMarketers (Informationssteller) und der Transparenzerklärung von SalesMarketers (Informationssteller), sowie den Werbepartnern vom Informationssteller (SalesMarketers).
§ 4 Unentgeltlichkeit
Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.
§ 5 Beendigung des Informationsvertrages
Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen. Eine Kündigung berührt andere Vertragsverhältnisse nicht.
§ 6 Haftung
(1) Der Informationslieferant haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Informationslieferant – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. (3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. (4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. (5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Der Informationslieferant.
§ 7 Änderungsvorbehalt
Der Informationslieferant ist berechtigt, diese IVB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Der Informationslieferant gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
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